Die fachliche Überprüfung der Sachverständigen-Anwärter für das Raumausstatterhandwerk das Sattlerhandwerk sowie für das Bodenleger Gewerbe obliegt mit Unterstützung des ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) ebenso dem BSR.
Die fachliche Überprüfung der Sachverständigen-Anwärter für das Raumausstatterhandwerk das Sattlerhandwerk sowie für das Bodenleger Gewerbe obliegt mit Unterstützung des ZDH (Zentralverband des deutschen Handwerks) ebenso dem BSR.